Landesrechtliche Anerkennung nach § 45a SGB XI beantragen

Geschäftsführer, Inhaber, Interessierte, Leitungskräfte ohne kaufmännische Ausbildung, Pflegedienstleitungen
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Darum lohnt sich die Teilnahme
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI bieten Möglichkeiten, Pflegebedürftige und deren Angehörige gezielt im Alltag zu entlasten und entsprechende Leistungen über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abzurechnen.
Doch der Weg zur behördlichen Anerkennung wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welcher Anbieterkreis kann die Anerkennung überhaupt beantragen? Welche personellen und konzeptionellen Vorgaben stellen die jeweiligen Landesverordnungen? Und vor allem: Welche Vorgaben gelten für die Preiskonstellation und Stundensätze niederschwelliger Angebote?
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über das gesamte Anerkennungsverfahren. Sie erfahren, worauf es bei der Abrechnung ankommt, welche Restriktionen bei der Preisfindung bestehen können, welche weiteren Fallstricke existieren und wie Sie Ihr Angebot aufstellen können.
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Das erwartet Sie im Seminar
- Rechtliche Grundlagen & Landesrechtliche Anerkennung
- Antragsberechtigung & Zielgruppen
- Anerkennungsvoraussetzungen im Detail
- Besonderheiten der Preisbildung
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Ihr konkreter Nutzen
✓ Voraussetzungen für die landesrechtliche Anerkennung kennen und einordnen
✓ Mögliche Restriktionen in der Preisfindung erkennen
✓ Typische Fallstricke im Anerkennungsverfahren vermeiden
- 18. Januar 2027
- 13:00 - 14:15
Standort
- Online
Dozent
Carolin Demircan-BeckerBeratung, Begleitung
